Für mich gehört Verbreitung von Kinderpornographie nicht mehr zu geringfügigen Vergehen, aber die Welt sieht anders aus, so trafen es zumindestens die Textzeilen der FAZ, hier geht es zum Artikel.
[…] Darin sollen nicht nur schwere Sexualstraftaten aufgenommen werden, sondern auch geringfügigere Strafen etwa wegen der Verbreitung von Kinderpornographie […]
Es ist beschämend, was wir als geringfügig bezeichnen oder nicht?