Verbreitung von Kinderpornographie “ein geringfüges Vergehen”

Für mich gehört Verbreitung von Kinderpornographie nicht mehr zu geringfügigen Vergehen, aber die Welt sieht anders aus, so trafen es zumindestens die Textzeilen der FAZ, hier geht es zum Artikel.

[…] Darin sollen nicht nur schwere Sexualstraftaten aufgenommen werden, sondern auch geringfügigere Strafen etwa wegen der Verbreitung von Kinderpornographie […]

Es ist beschämend, was wir als geringfügig bezeichnen oder nicht?